Strom: Die Außerbetriebnahme beinhaltet die vorrübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch entfernen der Hausanschlusssicherung, plombieren des Hausanschlusskastens und den Ausbau der Messeinrichtung(en). Die Hausanschlussleitung vom Verteilnetz bis zum Hausanschlusskasten bleibt weiterhin in Betrieb und steht unter Spannung! Eine Entfernung der Plombe darf nur durch einen Fachinstallateur erfolgen.
Strom: Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über die Neubeantragung eines Netzanschlusses möglich.
Mit der entgültigen Einstellung der Versorgung wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzanschluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner Trennung befand, gilt aus Sicht der Energieversorger als nicht erschlossen.
Gas: Die Außerbetriebnahme beinhaltet die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperreinrichtung, Sicherung der Hauseinführung mittels Verschlussstopfen und den Ausbau der Messeinrichtung(en). Die Hausanschlussleitung vom Verteilnetz bis zur Hausanschlusseinführung bleibt weiterhin in Betrieb, ist gasführend und steht unter Druck!
Gas: Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über die Neubeantragung eines Netzanschlusses möglich.
Mit der entgültigen Einstellung der Versorgung wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzanschluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner Trennung befand, gilt aus Sicht der Energieversorger als nicht erschlossen.
Die Stilllegung/Rückbau beinhaltet die endgültige Unterbrechung der Gasversorgung durch Abtrennen der Gasleitung von der allgemeinen Versorgungsleitung und den Ausbau der Messeinrichtung(en). Die Anschlussleitung auf dem Grundstück wird entgast, verbleibt aber auf dem Grundstück.
Wasser: Die Außerbetriebnahme beinhaltet die vorübergehende Unterbrechung des Netzanschlusses im Gebäude durch Schließen der Hauptabsperreinrichtung sowie der Gebäudeabsperreinrichtung und den Ausbau der Messeinrichtung(en). Die Hausanschlussleitung vom Verteilnetz bis zur Hausanschlusseinführung steht nicht unter Druck!
Wasser: Der Netzanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über die Neubeantragung eines Netzanschlusses möglich.
Mit der entgültigen Einstellung der Versorgung wird das Netzanschlussverhältnis einvernehmlich aufgelöst und der Anschlussnehmer verzichtet auf alle damit verbundenen Rechte am Netzanschluss (Leistungsbezugsrecht). Das Grundstück, auf dem sich der Netzanschluss bis zu seiner Trennung befand, gilt aus Sicht der Energieversorger als nicht erschlossen.