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Vorübergehende Außerbetriebnahme oder Stilllegung

Die vorübergehende Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen können Sie beantragen, wenn Sie den Netzanschluss nur vorübergehend nicht nutzen wollen und später wieder in Betrieb nehmen möchten.

Bei einer Stilllegung wird der Netzanschluss dauerhaft vom Netz getrennt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur über die Neubeantragung eines Netzanschlusses möglich.

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